Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1956 - III C 177.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1507
BVerwG, 10.09.1956 - III C 177.55 (https://dejure.org/1956,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1956 - III C 177.55 (https://dejure.org/1956,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1956 - III C 177.55 (https://dejure.org/1956,1507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1956 - III C 177.55
    Dies genügt aber zur Erfüllung der Formvorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - über den bestimmten Antrag (BVerwGE 1, 222).
  • BVerwG, 02.02.1957 - IV C 347.56

    Rechtsmittel

    Der Verwerfungsbeschluß BVerwG III C 177.55 vom 10. September 1956 läßt die Entscheidung insoweit ausdrücklich dahingestellt, weil jedenfalls die Jahresfrist des § 21 Abs. 3 verstrichen sei.

    Legt man dem unterbleiben der Belehrung über die Begründungsfrist nur die Wirkung bei, daß die Begründungsfrist nicht zu laufen beginnt, so könnte - anders als in BVerwG III C 177.55 - hier die Revision sogleich als unzulässig verworfen werden, weil hier schon die Einlegungsfrist überschritten ist, über die richtig belehrt war.

  • BVerwG, 08.02.1968 - III C 20.67

    Anspruch auf Gewährung einer Hausratentschädigung - Voraussetzungen der

    Der beschließende Senat hatte durch Beschluß vom 10. September 1956 - BVerwG III C 177.55 - zu dem insoweit gleichlautenden § 21 Abs. 3 BVerwGG die gleiche Rechtsfrage im gegenteiligen, den Gründen dieses Beschlusses entsprechenden Sinn entschieden.
  • BVerwG, 15.09.1958 - III C 257.57

    Rechtsmittel

    Der Ausschluß eines Rechtsbehelfs nach Ablauf eines Jahres umfaßt nach demBeschluß des erkennenden Senats vom 10. September 1956 - BVerwG III C 177.55 - auch die Begründung einer Revision.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht